Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB werden gern auch auf Anfrage per Post oder Mail versendet.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
2. Zahlung des Mietpreises
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Zahlung des Mietpreises als Zahlungsart ausschließlich Überweisung und Barzahlung. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.
2.1. Zahlungsfristen
Die Anzahlung des Mietpreises ist bis spätestens 2 Wochen nach Buchung zu überweisen. Sie beträgt 30 % vom Gesamtmietpreis. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist die Anzahlung unverzüglich zu überweisen oder nach Absprache mit dem Vermieter bei der Anreise in bar zu entrichten. Der Restbetrag des Mietpreises ist spätestens bei Bezug des Mietobjektes (Anreise) in bar zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16.00 Uhr und endet am letzten Tag (Abreisetag) um 10.00 Uhr.
4. Schlüssel
Dem Mieter sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Die Vervielfältigung der Schlüssel ist nicht erlaubt.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen, der Müll ist in den vor dem Haus bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere
Nach Absprache mit dem Vermieter ist das Mitbringen eines Hundes erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Aus hygienischen Gründen ist während des gesamten Aufenthalts darauf zu achten, dass der Hund nicht in die Betten oder auf die Polstermöbel geht. Bitte decken Sie Stuhlpolster und Polstermöbel ggf. ausreichend ab. Tierhaare in Betten und auf Polstermöbeln bedeuten einen erheblichen Reinigungs- und Desinfektionsmehraufwand, der bei entsprechender Verunreinigung mit einer zusätzlichen Reinigungspauschale in Höhe von 100 Euro in Rechnung gestellt wird.
8. Rauchen
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnungen. Daher ist das Rauchen in der Ferienwohnung sowie innerhalb der Gebäude generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln wir nachträglich eine erhöhte Endreinigungspauschale von 500,00 Euro in Rechnung gestellt.
Rauchen auf der Terrasse ist unter Verwendung des bereitgestellten Aschenbechers möglich.
9. Grillen
Das Grillen mit Holzkohle ist auf der Terrasse und in der Wohnung aus Brandschutzgründen untersagt. Gleiches gilt für offene Feuer. Das Grillen mit Elektrogrills ist nur auf der Terrasse erlaubt.
10. Parken
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Zeit seines Aufenthalts einen kostenfreien Parkplatz vor dem Haus zur Verfügung. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt jedoch auf eigene Gefahr des Mieters. Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die der Vermieter nicht zu vertreten und nicht verschuldet hat (z. B. durch vorbeifahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge), werden nicht übernommen.
11. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück am Inventar hat der Mieter ebenfalls unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist zum Ersatz verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft.
12. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus,
Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und bereits gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
13. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes von der Buchung hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Bei Stornierung der Buchung fallen folgende Stornierungskosten an:
· bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei
· von 41 – 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises *)
· ab 29 Tage vor Mietbeginn: 95 % des Mietpreises *)
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
*) Für den Fall eines Rücktrittes und einer zeitgleichen Umbuchung auf einen anderen freien Mietzeitraum fallen für den Mieter keine Kosten an. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung für den Nachmieter erstellen. Kann der Mieter aufgrund eines angeordneten Beherbergungsverbots, das der Mieter nicht zu verantworten hat, die Reise nicht antreten, entstehen dem Mieter ebenfalls keine Stornierungskosten
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Eine vorzeitige Abreise des Mieters ist dem Vermieter anzuzeigen. Sie berechtigt den Mieter jedoch nicht zur Geltendmachung von Rücktritts- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den gesamten vereinbarten Mietpreis.
14. Nutzungsregeln
Die in der Ferienwohnung ausgelegte Hausordnungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung des WLAN-Internetzugangs sind zusätzlich die in der Wohnung ausgelegten „WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.
15. Datenschutz
Mit Abschluss des Mietvertrages stimmt der Mieter der Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch den Vermieter zu. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der Buchung, Vermietung der Ferienwohnung und zum schriftlichen Austausch der Mietparteien genutzt und verwendet.
Eine Weitergabe an unbefugte Dritte oder mit dem Mietverhältnis nicht unmittelbar in Verbindung stehende Personen schließt der Vermieter aus. Die Löschung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
16. Regelung im Rahmen von Pandemien
Es ist grundsätzlich die Pandemie-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein in seiner aktuell gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.
Besteht im Rahmen dessen für den Vermieter eine gesetzliche Verpflichtung, die kompletten Kontaktdaten des Mieters und aller Mitreisenden vor Anreise zu erfassen und für die Dauer von 6 Wochen ab Abreisedatum aufzubewahren, sind diese Daten vom Mieter für jeden gebuchten Gast anzuzeigen. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden 6 Wochen nach Ihrer Abreise wieder gelöscht. Verweigert ein Mieter die Angabe seiner Daten, darf eine Beherbergung nicht gestattet werden. Die Kosten für den Mietausfall trägt in dem Fall der Mieter.
Erkrankt der Mieter oder einer seiner Mitreisenden im Laufe des Aufenthalts an den mit der pandemischen Krankheit verbundenen Symptomen, muss umgehend das örtliche Gesundheitsamt informiert werden. Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen obliegt dem örtlichen Gesundheitsamt.
Im Falle einer Quarantänepflicht in unserer Ferienwohnung trägt der Mieter die kompletten Kosten des verlängerten Aufenthalts. Entstehen dem Vermieter Ausfallkosten für Buchungen, die in den Quarantäne-zeitraum fallen, trägt diese ebenfalls der Mieter. Wird der Mieter zur sofortigen Abreise verpflichtet, trägt er die Kosten des Mietausfalls. In beiden Fällen wird eine Endreinigungspauschale in Höhe von 400 Euro in Rechnung gestellt.
Ist aufgrund eines Zuwiderhandelns des Mieters oder einer der Mitreisenden gegen die Landesverordnung der Aufenthalt sofort zu beenden, trägt der Mieter die damit verbundenen Kosten inkl. der Kosten des Mietausfalls.
17. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht Kiel zuständig.
Elsdorf-Westermühlen, Januar 2024